Jahr: 2007

Verkauf unter Einstandspreis – Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen die Drogeriemarktkette Rossmann

Das Bundeskartellamt hat gestern mitgeteilt, gegen Rossmann Bußgelder in Höhe von 300.000,– Euro wegen Verkaufs diverser Artikel unter dem eigenen Einstandspreis verhängt zu haben. Im Jahr 2005 seien insgesamt 55 Produkte zu Preisen angeboten worden, die deutlich unter dem eigenen Einstandspreis gelegen hätten.

In der Versicherungsbranche verzeichnet Wettbewerbszentrale Verstöße gegen Marktverhaltensregeln – Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen

Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsbereich ergeben sich durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, welches am 22.05.2007 in Kraft tritt. Die Änderung wurde noch nicht von allen Betroffenen vollständig umgesetzt. Dies führte zu vermehrten Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale.

Wettbewerbszentrale für fairen Wettbewerb im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen – Wettbewerbszentrale unterstützt Forderung des Bundeswirtschaftsministers, das Wettbewerbsrecht auf gesetzliche Krankenkassen anzuwenden

Die Wettbewerbszentrale befürchtet nach der Verabschiedung des Gesundheitsreformgesetzes, dass in Anwendung der aktuellen Rechtsprechung des BGH ein effektiver Rechtsschutz gegen Wettbewerbsverletzungen durch gesetzliche Krankenkassen, etwa auch gegen irreführende Werbung gegenüber den Versicherten, nicht mehr gegeben ist.

Geschäftsbezogene Angaben in E-Mails

Das am 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat zu Gesetzesänderungen geführt, die sich auf von Unternehmen versandte E-Mails beziehen: Seit Jahresbeginn sind Unternehmer verpflichtet, in Geschäftsbriefen unabhängig von deren Form bestimmte Geschäftsangaben zu machen.

Landgericht Wiesbaden: Anforderungen an Impressumspflicht bei gemeinschaftlichen Internetportalen

Gegenstand einer Entscheidung des LG Wiesbaden war die Frage, welche Impressumspflichten bei einem gemeinschaftlichen Internetportal bestehen. Beide Parteien handeln über das Internet mit Computerzubehör, Digitalkameras und ähnlichen Waren. Unter www.m(…)markt.de, der Seite des Beklagten, erfährt der Besucher, dass die einzelnen M-Märkte jeweils eigenständige Gesellschaften sind, die unabhängig voneinander betrieben werden,

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