Landgericht Frankfurt am Main: „Bleaching“ ist keine Ausübung von Zahnheilkunde
Die Durchführung von Zahnweißung (sog. „Bleaching“) ist nicht ausschließlich Zahnärzten vorbehalten, sondern kann auch von Angehörigen zahnärztlicher Assistenzberufe vorgenommen werden. Es handelt sich dabei nicht um die Ausübung von Zahnheilkunde.