Neues Versicherungsvermittlergesetz tritt am 22.05.2007 in Kraft – Wettbewerbszentrale gewährt Umstellungsfrist zur Anpassung an geänderte Rechtslage
Am 22.05.2007 tritt das neue Versicherungsvermittlergesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.12.2006 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Ziel dieser EU-Richtlinie ist die Harmonisierung des Versicherungsvermittlermarkts und des entsprechenden Verbraucherschutzes. Von der Umsetzung betroffen sind