Jahr: 2007

Bundesgerichtshof: Abkürzung „UVP“ für unverbindliche Preisempfehlung nicht irreführend

In einer erst kürzlich veröffentlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass die Abkürzung „UVP“ für eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers nicht irreführend ist. Weiterhin hält der BGH eine Preisempfehlung nicht deshalb für irreführend, weil sie nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist wie z.B.

EuGH: Schwedisches Einfuhrverbot für Alkohol durch Privatpersonen verstößt gegen EU-Recht

Das Verbot der Einfuhr von alkoholischen Getränken durch Privatpersonen nach Schweden stellt eine nicht gerechtfertigte mengenmäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs dar. Diese Maßnahme ist ungeeignet, das Ziel einer allgemeinen Beschränkung des Alkoholkonsums zu erreichen, und steht außer Verhältnis zu dem Ziel, die Jugend gegen die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums zu schützen.

Werbung im Möbelhandel: Rabatt „auf alles *“ oder eher „Rabatt auf fast gar nichts“? – Bestrafungsantrag der Wettbewerbszentrale erfolgreich

Das Landgericht München II (Az. 1HK O 2467/06 vom 11.05.2007 – nicht rechtskräftig -) hat gegen ein Unternehmen einer überregional tätigen Möbelhandelsgruppe eine Ordnungsstrafe in Höhe von 20.000,– € festgesetzt.

Das Unternehmen hatte blickfangmäßig hohe Rabatte („25% auf alles*“) beworben. Tatsächlich waren in der Fußnote Produkte von zahlreichen Markenherstellern und „Werbeware“ von der Rabattierung ausgenommen.

Klage der Wettbewerbszentrale gegen hessischen Energieversorger erfolgreich – Unternehmen darf Anbieterwechsel der Kunden nicht erschweren

Mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 22 O 40/07 vom 10.04.2007) wurde ein hessischer Energieversorger auf Antrag der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung unlauteren Geschäftsgebarens verurteilt. Der Anbieter hatte, nachdem seine Kunden ihren dortigen Gasliefervertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt hatten, die Kündigungen zu einem viel späteren Zeitpunkt bestätigt und sich auf einen 12-monatigen Bindungszeitraum berufen oder die Kündigungen gänzlich zurückgewiesen.

Terminankündigung: Pressegespräch der Wettbewerbszentrale zum Thema „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 28.06.2007

Das diesjährige Pressegespräch „Gesundheit“ veranstaltet die Wettbewerbszentrale am Donnerstag, den 28.06.2007 im KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg, Salon Lenné, Louisenstr. 58, in 61348 Bad Homburg v. d. H. Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich Gesundheit, wird über die Schwerpunkte in diesem Bereich des Wettbewerbsrechts und der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale in jüngster Zeit informieren.

Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Kostenfallen im Internet – Gebrüder Schmidtlein GbR vom Landgericht Darmstadt zu Vertragsstrafe verurteilt / Weitere Unterlassungsklagen von Wettbewerbszentrale eingereicht

Wegen irreführender Angebote im Internet erwirkte die Wettbewerbszentrale jüngst ein beispielgebendes Urteil, das den seriösen Online-Handel stärkt. Auf Antrag der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft hat das Landgericht Darmstadt die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000,– € verurteilt (Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06 – nicht rechtskräftig).

Referat zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Rahmen der Geschäftsführerkonferenz der Bundestierärztekammer

Wie in jedem Jahr hat die Wettbewerbszentrale durch Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich des Gesundheitswesens, anlässlich der 39. BTK-Geschäftsführerkonferenz am 14./15.05.2007 in Münster über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich des Tierärztewesens berichtet.

Wettbewerbsrechtliche Aspekte im Bereich des Sachverständigenwesens – Vortrag der Wettbewerbszentrale anlässlich des car.tv Forums in München

Mit einem Vortrag zum Wettbewerbsrecht in der Branche des Sachverständigenwesens war die Wettbewerbszentrale durch Rechtsanwalt Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Wettbewerbszentrale, Leiter des Büros München und Experte für das Sachverständigenwesen, bei dem diesjährigen car.tv Forum vertreten.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
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T: +49 6172 12150
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