Einheitliche Kennzeichnungspflicht für Obst und Gemüse ab 01.01.2008
Aufgrund einer neuen Verordnung des Rates der Europäischen Union (Verordnung (EG) 1182/2007) besteht ab dem 01.01.2008 eine generelle Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes bei Obst und Gemüse. Ursprünglich bestand eine solche Kennzeichnungspflicht nur für solche Obst- und Gemüsearten, die unter den Anwendungsbereich von EG-Vermarktungsnormen fielen.