Bundesverwaltungsgericht ruft den EuGH an: Darf ein deutscher Wein als „Grande Réserve“ bezeichnet werden? – 16.03.2006
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Auslegung des europäischen Weinbezeichnungsrechts vorgelegt. Der EuGH soll klären, ob ein Wein aus Deutschland als „Réserve“ oder „Grande Réserve“ bezeichnet werden darf oder ob damit vergleichbare geschützte Bezeichnungen aus anderen Mitgliedstaaten der EG verletzt werden.