Jahr: 2006

Bundesverwaltungsgericht ruft den EuGH an: Darf ein deutscher Wein als „Grande Réserve“ bezeichnet werden? – 16.03.2006

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Auslegung des europäischen Weinbezeichnungsrechts vorgelegt. Der EuGH soll klären, ob ein Wein aus Deutschland als „Réserve“ oder „Grande Réserve“ bezeichnet werden darf oder ob damit vergleichbare geschützte Bezeichnungen aus anderen Mitgliedstaaten der EG verletzt werden.

OLG Koblenz: Unternehmen darf in eine Software für Arztpraxen kein Modul zum Drucken von Vouchern für eine Versandapotheke integrieren – 06.03.2006

Ein Unternehmen hatte in die von ihm entwickelte Software für Arztpraxen ein Modul integriert, das das Ausdrucken eines Bestellvouchers für eine bestimmte Versandapotheke ermöglichte. Das Oberlandesgericht untersagte dem Unternehmen die Integration des genannten Moduls in seine Software wegen unlauteren Wettbewerbs.

Landgericht Frankfurt am Main: Vertragsbedingungen für DSL-Internetzugangsverträge ohne Laufzeitbindung können nicht ohne weiters per E-Mail geändert werden – 27.02.2006

Eine Vertragsumstellung, die per E-Mail angekündigt wird, kann nicht durch Schweigen des Kunden wirksam herbeigeführt werde. Im vorliegenden Fall, hatte ein großes Telekommunikationsunternehmen per E-Mail eine Änderung der Vertragslaufzeit von jederzeit kündbar in eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten angekündigt und

OLG Köln: Nicht konkretisierte Preisanpassungsklauseln in Flüssiggas-Verträgen sind unwirksam – 09.02.2006

Preisanpassungsklauseln in Flüssiggas-Lieferverträgen, die Grund und Umfang einer Preiserhöhung nicht hinreichend konkret festlegen, sind wegen unangemessener Kundenbenachteiligung unwirksam. Auch ein dem Kunden eingeräumtes Kündigungsrecht stellt nicht ohne weiteres einen angemessenen Ausgleich für eine als solche benachteiligende Anpassungsklausel dar.

LG München I: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Handys auf dem Prüfstand – Guthaben dürfen auf den Konten nicht ohne weiteres verfallen – 07.02.2006

Das Landgericht München I beurteilte drei Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunknetzbetreibers im Zusammenhang mit so genannten Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen für unwirksam. Dabei ging es bei zwei Klauseln um den Verfall eines Guthaben auf dem Kundenkonto und bei einer Klausel um die Zahlung eines Entgelts für eine Sperrung.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de