Jahr: 2006

Bundesgerichtshof: Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften ohne detaillierte Kostenangabe unzulässig – 06.04.2006

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und dabei lediglich darauf hingewiesen wird, dass das Herunterladen über eine kostenpflichtige 0190-Service-Telefonnummer 1,86 € pro Minute kostet. Ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer

„Vorher-Nachher-Werbefotos“ für Schönheitsoperationen ab 1. April 2006 unzulässig

Ab dem 1. April unterfallen so genannte Schönheitsoperationen wie Brustvergrößerungen durch Implantate oder Fettabsaugung zur Verbesserung der Körperformen in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Fachärzte für plastisch-ästhetische Chirurgie müssen bei der Werbung für ihre Operationsmethoden in Zukunft insbesondere die Schranken des § 11 HWG und die dort normierten unzulässigen Formen der Publikumswerbung beachten.

Auch Schönheitsoperationen müssen Ärzte nach der GOÄ abrechnen und können die Preise nicht ohneweiters erhöhen – 24.03.2006

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Arzt auch bei der privaten Abrechnung nicht medizinisch indizierter kosmetischer Operationen an die Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden ist. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Chirurg, der eine private Schönheitsklinik betreibt, der Patientin für eine Brustverkleinerung einen Pauschalpreis

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