OLG Koblenz: Zwei unterschiedliche Preisauszeichnungen für ein Produkt sind nicht zwingend irreführend – 23.05.2006
Die Auszeichnung eines Produkts mit unterschiedlichen Preisen in einem Prospekt und an der Ware selbst stellt keine wettbewerbswidrige Handlung dar, wenn der Werbeprospektpreis und der tatsächlich verlangte Preis identisch sind und lediglich das Produkt selbst mit einem höheren Preis ausgezeichnet ist.