Jahr: 2006

Bundesgerichtshof: Allgemeine Geschäftsbedingung eines Reiseveranstalters „20 % Anzahlung bei Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins“ ist zulässig – Wettbewerbszentrale begrüßt BGH-Urteil

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 20. Juni 2006 darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der Klausel

„Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

Landgericht Kassel/Oberlandesgericht Köln: Preisreduzierungen mit dem Hinweis „Ausgenommen Werbeware“ sind wegen fehlender Transparenz wettbewerbswidrig – 07.06.2006

Bewirbt ein Unternehmen allgemeine Preisreduzierungen auf das gesamte Sortiment mit dem zusätzlichen Hinweis „ausgenommen Werbeware“, so ist dies gemäß § 4 Nr. 4 UWG wettbewerbswidrig. Dies hat das Landgericht Kassel auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden. Auch das Oberlandesgericht Köln hat bereits im vergangenen Jahr eine Werbung mit dem Hinweis „Preisnachlässe bis zu x %, ausgenommen Werbeware“ als mehrdeutig und damit als wettbewerbswidrig eingestuft.

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