BGH-Entscheidung zur Anbieterkennzeichnung im Internet: Zwei Links können für eine leichte Erkennbarkeit ausreichen – 16.10.2006
Mit einem Urteil des BGH (Urteil vom 20.07.2006, Az. I ZR 228/03) hat die Wettbewerbszentrale eine Klärung der Frage herbeigeführt, in welcher Form die Anbieterkennzeichnung einer Webseite verlinkt werden kann.