LG Kleve: Preisunterbietung um jeden Preis ist wettbewerbswidirg – 01.02.2006
Das LG Kleve hat die Werbung mit dem Slogan „Wir unterbieten jeden Preis aller örtlichen Einzelhändler im Umkreis von 50 km um 5 %“ als wettbewerbswidrig untersagt.
Das LG Kleve hat die Werbung mit dem Slogan „Wir unterbieten jeden Preis aller örtlichen Einzelhändler im Umkreis von 50 km um 5 %“ als wettbewerbswidrig untersagt.
Das Bundesministerium der Justiz hat die nächste Phase zur Modernisierung des Urheberrechts eingeleitet. Am 26. Januar 2006 fand in Berlin eine Anhörung der betroffenen Kreise zum Zweiten Korb „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ statt.
Die erstmalige Kontaktaufnahme per Telefax durch ein Marktforschungsunternehmen ist wettbewerbswidrig, wenn das Marktforschungsunternehmen hierdurch zumindest auch mittelbar fremden Wettbewerb fördert und es dabei nicht ausschließlich um eine wissenschaftliche Untersuchung geht.
Ein Möbeldiscounter, bei dem überwiegend Möbel zur sofortigen Mitnahme verkauft werden, hatte mit dem Slogan geworben „Auf dem Weg zur Nr. 1“ . Die hierin enthaltene Alleinstellungsbehauptung ist nur dann zulässig,
Die EU Kommission hat Ende letzen Jahres ein Grünbuch zum Thema Gesunde Ernährung veröffentlicht. Der Titel lautet: „Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten“.
Die Wettbewerbszentrale erhält vermehrt Beschwerden über Verstöße gegen die Pfandpflicht von Getränken. Dies hat Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale heute in einer Pressemitteilung
der Wettbewerbszentrale festgestellt.
Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich die Beschwerden zur Nichtbeachtung der Vorschriften der Verpackungsverordnung zur Pfanderhebung beim Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen. Diese Beschwerden betreffen sowohl die Industrie- als auch die Handelsseite.
Seit dem 1. Januar 2006 hat Österreich die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union übernommen. Für ein halbes Jahr leiten die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung die Tagungen des Rates der Europäischen Union.
Die Kenntnis fremder, rechtswidriger Inhalte eines Internet-Providers allein begründet (derzeit) keinen Auskunftsanspruch oder einen Anspruch auf Speicherung der Daten des durch die rechtswidrigen Inhalte Verletzten.
Am 1. Januar 2006 sind eine Reihe aktualisierter Lebens- und Futtermittelvorschriften in Kraft getreten. Es handelt sich um das „Lebensmittelhygienepaket“,