Oberlandesgericht Frankfurt: Verlosung statt Verkauf zulässig – 27.04.2005
Ein Versandhandelsunternehmen, das einen Artikel in einer begrenzten Anzahl zu einem außergewöhnlich niedrigen Preis anbietet und anschließend die Käufer unter den Bestellern auslost, handelt grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig.