Bundesgerichtshof: Leistet ein Mitbewerber Kündigungshilfe bei Verträgen mit der Konkurrenz, so ist das nicht per se wettbewerbswidrig – 01.06.2005
Es ist grundsätzlich zulässig, einem vertraglich noch gebundenen Kunden dadurch bei einer ordentlichen Kündigung zu helfen, dass ihm ein vorbereitetes Kündigungsschreiben vorgelegt wird, das nach Einfügung des Kündigungstermins nur noch zu unterschreiben ist.