Bundesgerichtshof: Zum Streit zweier Krankenhäuser um den Domainnamen „hufeland.de“ – 24.06.2005
Beide Krankenhäuser führen den Namen des als Begründer des Naturheilverfahrens geltenden Arztes Christoph Wilhelm Hufeland (1762-1836) in ihrer Geschäftsbezeichnung. Die Beklagte hat für ihr Krankenhaus den Domainnamen „hufeland.de“ registrieren lassen, den die Klägerin ebenfalls für sich beansprucht.