Landgericht Hannover: Preis für Premium-SMS muss deutlich erkennbar sein – unverlangte Werbe-SMS wettbewerbswidrig – 20.07.2005
Das unverlangte Zusenden einer SMS stellt eine unzumutbare Belästigung dar und ist wettbewerbswidrig. Bei der kostenpflichtigen Vermittlung von Premium-SMS-Diensten ist der Anbieter verpflichtet, die Preise für den jeweiligen Dienst in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Angebot anzugeben.