Bundesgerichtshof: Auch beim Online-Kauf muss niemand einen lediglich gleichwertigen Artikel hinnehmen – 02.09.2005
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einen pauschalen Änderungsvorbehalt enthalten sind unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat insoweit die Rechte der Verbraucher bei Online-Einkäufen gestärkt.