Jahr: 2005

Großer Senat für Zivilsachen: Zur Haftung zu unrecht ausgesprochener Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten – 21.09.2005

Die unbegründete Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aus einem Kennzeichenrecht kann ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten Verwarnung und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten.

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