Bundesgerichtshof: Imagewerbung mit einer Unterstützung des Tier- und Artenschutzes zulässig – 23.09.2005
Ein Optiker darf in seiner allgemeinen Werbung darauf hinweisen, dass er die Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V unterstützt. Eine solche Werbung nutzt nicht auf unzulässige Art und Weise die Gefühle der Verbraucher aus.