Bundesgerichtshof: Kein Schutz für Barbie-Puppen
Die Idee, für eine typische Spielsituation Puppen mit dem entsprechenden Zubehör herzustellen und zu vertreiben, genießt grundsätzlich keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz.
Die Idee, für eine typische Spielsituation Puppen mit dem entsprechenden Zubehör herzustellen und zu vertreiben, genießt grundsätzlich keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz.
Zu der seit dem 31.12.2004 beworbenen Kampagne der Media-Märkte, wonach man am 03.01.2005 dort keine Mehrtwertsteuer zahle, haben die Wettbewerbszentrale schon zahlreiche Anfragen und Beschwerden erreicht.
Ryanair darf den Flughafen Weeze in der Werbung nicht als „Flughafen Düsseldorf (Weeze)“ oder “ Düsseldorf-Weeze“ bezeichnen.