Jahr: 2004

Weiter freie Arztwahl für Arbeitnehmer

Auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale) hat das Landgericht Erfurt mit Beschluss vom 4. August 2004 – 2 HK O 180/04 – einem Thüringer Unternehmen untersagt, seinen Arbeitnehmern mitzuteilen, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von zwei konkret benannten Ärzten nicht anerkannt werden mit der Folge, dass keine Lohnfortzahlung geleistet wird.

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T: +49 6172 12150
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