Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Deutscher Wein darf nicht als „Réserve“ vermarktet werden – 07.10.2004
Ein deutscher Qualitätswein b. Q. darf weder mit den Bezeichnungen „Réserve“ und „Grande Réserve“ noch mit den deutschen Begriffen „Reserve“ und „Privat-Reserve“ vermarktet werden. Die Verwendung dieser Begriffe ist irreführend.