Jahr: 2004

„Vier-Sterne-Bus“: Trittbrett fahren bei Gütesicherung untersagt

Mit Urteil vom 10.09.2004, Az: 7 III O 13/04 (nicht rechtskräftig), hat das Landgericht Saarbrücken in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren einem saarländischen Busunternehmer untersagt, mit der Angabe zu werben, dass man über „Vier-Sterne-Busse“ verfüge, ohne dass eine aktuelle Gütesicherung durch die Gütegemeinschaft Buskomfort e. V., Böblingen, vorliegt.

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