Jahr: 2004

Oberlandesgericht Hamm: Gewerblicher Auskunftsdienst darf in Telefonbüchern nicht mit „Straßenverkehrsa. Info Stelle Kfz Zulassung Führerschein z. Stadt …“ werben

Ein gewerblicher Auskunftsdienst hat sich vor dem Oberlandesgericht in Hamm gegenüber einem Wettbewerbsschutzverein verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr den Telefoneintrag „Straßenverkehrsa. Info Stelle Kfz Zulassung Führerschein z. Stadt J GmbH (Telefonnummer)“ nicht mehr zu verwenden.

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