Jahr: 2004

Oberlandesgericht Köln: „Oster-Rabatt“ in Höhe von 10 Prozent auf Markenartikel ist nicht wettbewerbswidrig, auch wenn die Artikel nicht mit dem reduzierten Preis ausgezeichnet sind

Die Gewährung eines „Oster-Rabatts“ in Höhe von 10 % auf ausgewählte Markenartikel ist nach Auffassung des Oberlandesgericht Köln nicht wettbewerbswidrig. Das OLG hat keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung angenommen, obwohl die Ware nicht mit dem um 10 % ermäßigten Preis ausgezeichnet war, sondern der Endpreis erst an der Kasse errechnet wurde.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de