Oberlandesgericht Köln: „Oster-Rabatt“ in Höhe von 10 Prozent auf Markenartikel ist nicht wettbewerbswidrig, auch wenn die Artikel nicht mit dem reduzierten Preis ausgezeichnet sind
Die Gewährung eines „Oster-Rabatts“ in Höhe von 10 % auf ausgewählte Markenartikel ist nach Auffassung des Oberlandesgericht Köln nicht wettbewerbswidrig. Das OLG hat keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung angenommen, obwohl die Ware nicht mit dem um 10 % ermäßigten Preis ausgezeichnet war, sondern der Endpreis erst an der Kasse errechnet wurde.