Oberlandesgericht München: Politische Wahlwerbung per E-Cards ist wettbewerbsrechtlich wie kommerzielle E.Mail-Werbung zu behandeln
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die unerwünschte Zusendung politischer Informationen per E.Mail (E.Cards und Newsletter) genauso wettbewerbswidrig ist wie die unerwünschte Zusendung kommerzieller Werbung.