Telekommunikationsgesetz im Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am 12.03.2004 das umstrittene Telekommunikationsgesetz (TKG)
Der Bundestag hat am 12.03.2004 das umstrittene Telekommunikationsgesetz (TKG)
Die Europäische Kommission hat am 12.03.2004 den Entwurf für ein neues Vierjahresprogramm unter dem Motto „Mehr Sicherheit im Internet“ („Safer Internet plus“) vorgelegt.
Das generelle Verbot von Fernsehwerbung für alkoholische Getränke ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Es ist durch den angestrebten Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt.
Ein Internet-Auktionshaus kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die Verkäufer auf dieser Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. März 2004 entschieden.
Das Europäische Parlament hat einen Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Produktpiraterie angenommen.
Im Rahmen eines beim Landgericht Köln geführten Rechtsstreits hat sich die irische Fluglinie Ryanair strafbewehrt dazu verpflichtet, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel „Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar“
Das Abwerben fremder Mitarbeiter als Teil des freien Wettbewerbs ist grundsätzlich erlaubt und verstößt nur bei Einsatz unlauterer Mittel oder der Verfolgung unlauterer Zwecke gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Telefonkunde dem Netzbetreiber gegenüber dann nicht zur Zahlung der erhöhten Vergütung für Verbindungen zu einer 0190- oder 0900-Mehrwertdienstenummer verpflichtet ist, wenn
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sich der Geschäftsführer eines CD-Presswerks nach deutschem Urheberrecht strafbar gemacht hat, indem unter seiner Mitwirkung für einen ausländischen Auftraggeber unberechtigt Audio-CDs hergestellt und exportiert wurden.
Die von Ford und REWE bundesweit beworbene Aktion „Runde Sache! Wir schenken Ihnen € 20“ im Rahmen der Durchführung einer Hauptuntersuchung war wettbewerbsrechtlich