Jahr: 2004

Bundesgerichtshof: Kopplung von ISDN-Anschluss mit Internetzugang durch Deutsche Telekom kartellrechtlich bedenklich

Der Bundesgerichtshofs hat am 30.03.2004 entschieden, dass es kartellrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Deutsche Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse dazu nutzt, mit Hilfe einer gekoppelten Abgabe von ISDN-Anschluss und Internetzugang ihre schon bisher starke Stellung auf dem benachbarten Markt für den Internetzugang nachhaltig zu stärken.

Keine „Freundschaftswerbung“ per E-Mail

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Nürnberger norisbank im Wege der einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 4.3.2004 (4 HKO 2056/04) untersagt, auf der eigenen Internetseite Verbraucher aufzufordern, persönliche Nachrichten an Freunde zusammen mit einer Produktempfehlung zugunsten der Bank per E-Mail zu versenden.

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