Bundesgerichtshof: Kopplung von ISDN-Anschluss mit Internetzugang durch Deutsche Telekom kartellrechtlich bedenklich
Der Bundesgerichtshofs hat am 30.03.2004 entschieden, dass es kartellrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Deutsche Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse dazu nutzt, mit Hilfe einer gekoppelten Abgabe von ISDN-Anschluss und Internetzugang ihre schon bisher starke Stellung auf dem benachbarten Markt für den Internetzugang nachhaltig zu stärken.