Bundesrat: Einspruch gegen das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Der Bundesrat hat heute gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Einspruch eingelegt.
Der Bundesrat hat heute gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Einspruch eingelegt.
So wurde auf das Ladenschluss-Urteil reagiert:
Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Hinweis, dass ein Fruchtaufstrich „ohne Kochen hergestellt“ ist, erweckt bei etwa 10 Prozent der befragten Verbraucher den Eindruck, dass der Aufstrich bei der Verarbeitung gar nicht erwärmt worden ist.
Das zum 01. Juni 2004 in Kraft getretene neue Geschmacksmustergesetz (GeschmMG, Art. 1 des Geschmacksmusterreformgesetzes) löst das bisher geltende Geschmacksmustergesetz sowie die entsprechenden Vorschriften über den Schutz typographischer Schriftzeichen
Die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind gestern Abend gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem am 24. Mai 2004 bekannt gegebenen Beschluss vom 19. Mai 2004 einen Eilantrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Verfügung abgelehnt, mit der die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und Post (RegTP) einer niederländischen Firma das sog. Telefon-Spamming untersagt hatte.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren „Ladenschlusszeiten“ auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 4. November 2003 am:
Der Wettbewerbsrat konnte am 18. Mai 2004 unter irischer Präsidentschaft eine Einigung über die RL über unlautere Geschäftspraktiken erzielen.
Am 18.05.2004 hat der EU-Ministerrat die „Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“ (noch der alte Entwurf) verabschiedet.