Jahr: 2003

Bundesverfassungsgericht: Kliniken dürfen im Internet sachlich werben

Kliniken dürfen im Internet werben, wenn ihre Selbstdarstellung auf sachliche Informationen beschränkt ist. Dabei gelten für Kliniken nach einem Urteil des BVerfGs vom 17.7.2003 (Az. 1 BvR 2115/02) geringere Werbeschranken als für selbstständige Ärzte. Zulässig sind insbesondere Angaben über Behandlungsgebiete, die behandelnden Ärzte und die Ausstattung der Klinik.

„Versteckspiel“ mit Preiswert-Zigaretten untersagt

Die Firma LEKKERLAND-TOBACCOLAND hatte aktuell ihren Vertriebspartnern einen Bonus von € 250 für den Fall angeboten, dass sich diese verpflichteten, 12 Monate lang sämtliche Zigaretten, die weniger als € 2,75 pro Schachtel kosten, entweder hinter einem Sichtschutz oder im nicht sichtbaren Bereich der jeweiligen Verkaufsstelle zu platzieren.

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