Wettbewerbszentrale: Free-Mail-Anbieter muss den Inhaber einer E-Mail Adresse bekannt geben, von der Spam-Mails versendet wurden -UWG ist auch Verbraucherschutzgesetz
Die Wettbewerbszentrale hat gegen einen Internet-Anwender, der auch kostenlose Internetadressen anbietet, einen Auskunftsanspruch vor dem Landgericht München I erwirkt.