Auch Banken dürfen keine Lockvogelangebote machen Tricks mit Zinskonditionen untersagt
Banken dürfen ebenso wie andere Unternehmen keine Versprechungen in ihrer Werbung machen, die sie tatsächlich gegenüber den Kunden nicht halten. Falsche Zinsversprechungen sind unlauter und können untersagt werden. Dies teilt die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit.