Jahr: 2003

Bundesgerichtshof: Streit um Rechte aus der Bezeichnung „Tupper(ware)party“

Der u.a. für das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hatte über den Streit zu entscheiden, ob aus der Marke „TUPPERWARE“ oder aus der Bezeichnung „Tupper(ware)party“, die sich für die besondere Vetriebsmethode für „Tupperware“ im Rahmen von Heimvorführungen herausgebildet hat, die Verwendung der Bezeichnung „LEIFHEIT TopParty“ für Behältnisse aus Kunststoff verboten werden kann.

Bundesgerichtshof: Hersteller-Preiswerbung im Rahmen zeitlich begrenzter Verkaufsförderaktion sind kartellrechtlich zulässig

Der Bundesgerichtshof hatte zum wiederholten Male über die Frage zu entscheiden, ob ein Hersteller, der den Einzelhandel beliefert, gegen das kartellrechtliche Preisbindungsverbot verstößt, wenn er die zum Weiterverkauf durch den Einzelhandel bestimmte Ware mit einem Packungsaufdruck versieht, der den Einzelhändler in der Freiheit der Gestaltung des Wiederverkaufspreises beeinträchtigt.

Bundesjustizministerium: Neues Geschmacksmusterrecht fördert Kreativität und Innovationen

Das Bundeskabinett hat am 26.03.2003 den Gesetzentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts beschlossen. Das neue Gesetz löst das 125 Jahre alte Geschmacksmustergesetz ab. Es verbessert den Designschutz in Deutschland und stärkt die Schutzrechtsinhaber. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen um.

Bundesgerichtshof: Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – gegen einen Pay-TV-Sender zu entscheiden. Diesem wurde mit der Unterlassungsklage der Vorwurf wettbewerbswidrigen Handelns gemacht, weil er Pay-TV-Abonnementverträge abschließe, ohne den Verbraucher darüber zu belehren, dass ihm ein Widerrufsrecht zustehe.

Zur Reichweite der Menschenwürde als Schranke der Meinungsfreiheit im Wettbewerbsrecht

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 11. März 2003 das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgehoben, mit dem dieser das Abdruckverbot einer Werbeanzeige der Firma Benetton erneut bestätigt hat. Die Anzeige zeigt einen Ausschnitt eines nackten menschlichen Gesäßes, auf das die Worte „H.I.V. POSITIVE“ aufgestempelt sind. Rechts darunter am Bildrand stehen die Worte „UNITED COLOURS OF BENETTON“.

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