Entscheidung des Kartellsenats im Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern – 20.05.2003
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei von insgesamt 17 bei ihm anhängigen Parallelverfahren über eine Reihe von Ansprüchen entschieden, die von ehemaligen Apollo-Franchisenehmern gegen die Apollo Optik GmbH & Co KG (fortan: Apollo) erhoben werden.