Oberlandesgericht Hamm: „Würfel um deinen Rabatt“
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Rabattaktion eines Dortmunder Bekleidungsgeschäftes, bei der der jeweilige Kunde seinen aktuellen Rabatt zwischen 2% und 12 % an der Kasse erwürfeln konnte, als wettbewerbsrechtlich zulässig angesehen.