Jahr: 2003

„Win a Smart Roadster“: Verkaufswettbewerb gestoppt

Vor wenigen Tagen hatte die Fluggesellschaft United Airlines einen Verkaufswettbewerb beworben, bei dem als Preis ein „Smart Roadster“ zu gewinnen war. Die Werbung richtete sich an Reisebüromitarbeiter und war in der Form ausgestaltet, dass der Expedient mit jedem verkauften United-Ticket als Los teilnehmen konnte.

„Bonusmeilen weltweit“: Vielfliegerwerbung irreführend

Auf eine Verbraucherbeschwerde hin hatte die Wettbewerbszentrale eine Werbemaßnahme der Fluggesellschaft Delta Airlines beanstandet, in welcher sich diese an die Teilnehmer ihres Vielflieger-Programms gewendet hatte. In dieser Werbung wurde blickfangmäßig hervorgehoben angekündigt, dass man zu einem beliebigen der insgesamt 512 Zielorte von Delta Airlines weltweit fliegen solle und sich hierdurch bis zu 25.000 Bonusmeilen verdienen könne.

Oberlandesgericht Hamm: Verwechslungsgefahr zwischen Nobilia und Nobia

Das Oberlandesgerichts Hamm hat durch ein Urteil vom 31.07.2003 Tag dem schwedischen Konzern Nobia AB untersagt, in das Internet eine Homepage in deutscher Sprache sowie Presseinformationen und/oder Pressemitteilungen in deutscher Sprache zu stellen und dabei das Zeichen “Nobia“ oder “nobia“ in Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Küchenmöbeln zu benutzen.

Reiseabsage wegen zu geringer Teilnehmerzahl: korrekte Verbraucherinformation erforderlich

Mit Urteil vom 1.7.2003, Aktenzeichen 33 O 2642/03 (nicht rechtskräftig), hat das Landgericht München I auf Betreiben der Wettbewerbszentrale einem Pauschalreiseveranstalter im Rahmen der prospektmässigen Bewerbung von Pauschalreisen die Nennung einer für die Reisedurchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl untersagt, wenn der Verbraucher nicht gleichzeitig darüber informiert wird, bis zu welchem Zeitpunkt vor Reisebeginn die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl noch abgesagt werden kann.

Ryanair: Irreführende Flughafenbezeichnung verboten

Mit Urteil vom 22. Juli 2003, Aktenzeichen 33 O 193/03, hat das Landgericht Köln im Rahmen eines Verfahrens der Einstweiligen Verfügung seine Entscheidung bestätigt, wonach die Verwendung der Flughafenbezeichnung „Niederrhein (Düsseldorf)“ durch den Billigflieger Ryanair für den Verbraucher irreführend und daher unzulässig ist.

Bundesgerichtshof: Internet-Suchdienst für Presseartikel ist zulässig

Das Auswerten von Presseartikeln im Internet und die systematische Auflistung der Artikelnamen mit Hyperlinks zu diesen Artikeln ist weder wettbewerbsrechtlich noch urheberrechtlich unzulässig. Insbesondere „Deep Links“, also solche Links, die nicht auf die Homepage des Internetauftritts, sondern unmittelbar auf tiefer liegende Webseiten verweisen, sind zulässig.

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