Jahr: 2002

Bundesgerichtshof entscheidet das erste Mal gem. § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB zum Verkauf unter Einstandspreis

Die Betroffene, die Wal*Mart Germany GmbH & Co. KG, ist das deutsche Tochterunternehmen des inzwischen weltweit größten Handelskonzerns. Sie betreibt auf dem deutschen Markt über 95 SB-Warenhäuser, in denen sie etwa70.000 Artikel anbietet. Im Jahr 1999 lag der Umsatz bei 5 Mrd. DM. Rund die Hälfte davon erzielt die Betroffene mit dem zum sog. Food-Segment gehörenden Teil ihres Warenangebotes. Anfang Juni 2000 senkte die Betroffene ihre Verkaufspreise für H-Milch, die damit unter den bis dahin niedrigeren Preisen ihrer beiden marktstärksten Wettbewerber, Aldi Nord und Lidl, lagen. Diese beiden Unternehmen setzten daraufhin ihre Verkaufspreise deutlich – und zwar unter ihre eigenen Einstandspreise – herab.

FIFA verliert Streit um Domain-Namen „germany2006.biz“

Der Fußballweltverband FIFA verliert vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) den Streit um den Domain-Namen „germany2006.biz“. Zwischen der eingetragenen Marke „Deutschland 2006“ und dem Domainnamen „germany2006.biz“ besteht lt. Schiedsgericht keine Identität im Sinne des § 4 (a) der sog. STOP-Richtlinie.

Bundesgerichtshof lässt Anwalts-Hotline zu

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß weder das Rechtsberatungsgesetz noch das anwaltliche Berufs- und Gebührenrecht einer telefonischen Rechtsauskunft durch Anwälte über eine 0190er-Nummer entgegenstehen.

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