Benetton-Werbung „H.I.V. POSITIVE“ erneut vom Bundesgerichtshof untersagt – Wettbewerbszentrale dringt nach über 6 Jahren mit Klage durch –
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 6. Dezember 2001 – I ZR 284/00 – erneut die Veröffentlichung der „H.I.V.POSITIVE“-Werbung der Fa. Benetton durch die Herausgeberin der Illustrierten „Stern“ als wettbewerbswidrig untersagt.