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Jahr: 2001

Keine Werbung für Cholesterinsenker

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 27. September 2001 einem grossen pharmazeutischen Unternehmen untersagt, für seinen Cholesterinsenker „Sortis“ bei Verbrauchern zu werben (14 O 142/01 KfH III).

Große Unsicherheit im Vorfeld der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung -Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht für das Jahr 2000 vor-

„In der Wirtschaft herrscht große Rechtsunsicherheit mit Blick auf die künftigen Werbemöglichkeiten nach der bevorstehenden Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung.“ Dies erklärte Dr. Reiner Münker, Hauptgeschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs anlässlich der Jahrestagung der Wettbewerbszentrale am 15. Mai 2001 in Bad Homburg.

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