„Folgerechnungen für obskure Einträge“ Adreßbuchschwindler 1999
Der DSW warnt zum wiederholten Male davor, Rechnungen, die Eintragungen in Registern oder Verzeichnissen betreffen, ungeprüft anzuweisen.
Der DSW warnt zum wiederholten Male davor, Rechnungen, die Eintragungen in Registern oder Verzeichnissen betreffen, ungeprüft anzuweisen.
Mit Urteil vom 19. November 1999 (AZ 2 U 167/99) hat das OLG Stuttgart auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Tochtergesellschaft eines weltweit operierenden Anbieters von Computern und Druckern untersagt, in der Zeitungswerbung wie auch im Internet mit einer gebührenpflichtigen Sondernummer mit der Vorwahl „0180-5“ zu werben, ohne gleichzeitig anzugeben, daß und in welcher Höhe diese Servicenummer gebührenpflichtig ist.