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Jahr: 2000

Verbrauchertäuschung durch „Gutschein“ für Gratistelefonate

Mit Beschluß vom 17. März 2000 (AZ 15 O 49/00) hat das LG Kiel auf Antrag der Wettbe-werbszentrale einem Telekommunikationsunternehmen im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, mit Gutscheinen für eine bestimmte Anzahl von kostenlosen Gesprächsminuten sowie der Aussage „Starten Sie mit 100 Gratisminunten“ für den Abschluß von Preselection-Verträgen zu werben.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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