Die Jubiläumstagung anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Wettbewerbszentrale fand am 9. Mai 2012 in Berlin statt. Rund 250 Gäste aus Wirtschaft, Justiz und Politik waren der Einladung der Wettbewerbszentrale gefolgt, darunter Vertreter aus Bundes- und Landesministerien, zahlreiche namhafte Vertreter aus Politik und Wirtschaft, Vertreter von den Gerichten, aus der Anwaltschaft und nicht zuletzt von zahlreichen Kammern und Verbänden.
Als sich am 17. Januar 1912 Berliner Kaufleute zur Gründung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. trafen, war dies der historische Augenblick, in dem der Grundstein für nun 100 Jahre währende Tätigkeit der Wettbewerbszentrale gelegt wurde: Es hatte sich, so ist es überliefert, eine Unsitte – insbesondere in der Klavierbauerbranche – herausgebildet, dass gewerbliche Angebote in Anzeigen den Eindruck von privaten Gelegenheitsverkäufen erweckten. Dieses Gebaren wollten die Kaufleute fortan verhindern. Das im Jahre 1909 verabschiedete Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gab den Gewerbetreibenden die Möglichkeit und die Verantwortung, durch organisierte und institutionalisierte Selbstkontrolle gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen.
Die Festrednerin, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, gratulierte der Selbstkontrollinstitution zum 100-jährigen Jubiläum herzlich und würdigte ihre Arbeit „als gelungenes Beispiel ordnungspolitischer Selbstregulierung“.
Das Ziel ihrer Tätigkeit sei es, den lauteren und fairen Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit zu schützen. Sie bewege sich dabei in einem Rahmen, der vor allem durch das System der freien und sozialen Marktwirtschaft sowie durch das daraus abgeleitete Wettbewerbsrecht geprägt ist. Je freiheitlicher und sozial verantwortungsvoller die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft ausgeübt würden, desto weniger Notwendigkeit bestehe für den Staat, zum Schutz der Wettbewerber oder der Verbraucherinnen und Verbraucher einzugreifen. Auch nach 100 Jahren Geschichte bleibe die Wettbewerbszentrale als Hüterin des fairen Wettbewerbs zugleich Ausdruck wie Garant einer solchen verantwortungsvollen Selbstregulierung der Wettbewerbswirtschaft. Die vollständige Rede der Bundesjustizministerin ist auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.de >> abrufbar.
Prof. Dr. Erich Greipl, der Präsident der Wettbewerbszentrale, stellte in seiner Ansprache die in 100 Jahren gegossenen Fundamente für die Entwicklung der Wettbewerbszentrale in der Wirtschaftsordnung dar: ein weitsichtiger Gesetzgeber, das Engagement der Wirtschaft, das Selbstverständnis der Zentrale und ihrer Mitglieder, die handelnden Personen in Präsidium, Beirat und Geschäftsführung sowie eine verantwortungsvolle Rechtsprechung. Den 14 Gründern hätten sich im Laufe der Zeit zahlreiche engagierte Kaufleute angeschlossen. Heute nach 100 Jahren sei die Institution stolz darauf, von über 2.000 Mitgliedern aus der Wirtschaft gestützt und getragen zu werden: von mehr als 1.200 Unternehmen und Gewerbetreibenden und mehr als 800 Kammern und Verbänden der gewerbliche Wirtschaft.
Gemessen an ihrer satzungsgemäßen Aufgabe, an ihrem Zweck, zur Förderung eines lauteren Wettbewerbs beizutragen, habe die Zentrale in all den Jahren ihrer Existenz erfolgreich gearbeitet. Zur Information gebe die Wettbewerbszentrale zahlreiche Publikationen heraus und bearbeite Anfragen aus Wirtschaft und Politik in unzähligen Stellungnahmen und Gutachten. Im Bereich der Rechtsverfolgung habe man seit der Neugründung 1949 mehr als 660.000 Wettbewerbsfälle überprüft, mehr als 25.000 Gerichtsverfahren und etwa 20.000 Güteverfahren bei den Einigungsstellen der Industrie- und Handelskammern geführt. Etwa 410 Gerichtsverfahren habe man bis zum Bundesgerichtshof geführt.
Nach 100 Jahren Erfahrung könne man festhalten: „Die allermeisten Gewerbetreibenden halten sich selbstverständlich an geltendes Recht! Allein diese Tatsache ist Antrieb der Mitglieder, die einzelnen Rechtsverletzer, die nie eine ganze Branche repräsentieren, stets wieder auf den Pfad der Rechtmäßigkeit zurückzuführen.“
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.
Weiterführende Informationen:
Impressionen von der Jubiläumstagung am 8./9. Mai 2012 in Berlin:
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig