– Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft 1912 in Berlin gegründet –
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. feiert am 9. Mai 2012 an ihrem Gründungsort ihr 100-jähriges Jubiläum. Vor über 250 Gästen aus Wirtschaft, Justiz und Politik wird Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Festansprache halten.
Fairer Wettbewerb ist die Voraussetzung dafür, dass eine freie Marktwirtschaft funktioniert. Der Markt braucht einen Ordnungsrahmen, d. h. Spielregeln, an die sich alle Akteure halten. Dafür hat der Gesetzgeber in Deutschland 1909 ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erlassen. Als Schiedsrichter wurde aber nicht der Staat mit seinen Behörden bestellt. Der Gesetzgeber wählte vielmehr einen modernen und liberalen Ansatz: Die Wirtschaft selbst sollte die Überwachung und Kontrolle des lauteren Wettbewerbs organisieren. Dazu wurde die Verbandsklage im UWG verankert. Diese marktwirtschaftliche Grundidee der wirtschaftlichen Selbstkontrolle ist die Grundlage der Wettbewerbszentrale bis heute. Sie wurde im Januar 1912 von Vertretern der Berliner Wirtschaft gegründet, nachdem es im Konkurrenzkampf zu Beschwerden über irreführende Werbung und unlautere Praktiken gekommen war.
In ihrer 100-jährigen Geschichte hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gut 700.000 Wettbewerbsfälle überprüft. Dies teilte Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Selbstkontrollorgans der Wirtschaft, am Rande der Jubiläumstagung am Dienstag in Berlin mit. In rund 300.000 Fällen hat die Zentrale eine förmliche Beanstandung der Geschäftspraktiken ausgesprochen. Über 25.000 Mal ist die Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft vor Gericht gezogen; rund 30.000 Güteverhandlungen vor den Einigungsstellen der Industrie- und Handelskammern hat sie in der langen Zeit durchgeführt.
Angesichts der großen Fallzahlen erklärte Münker: „Insgesamt können wir aber feststellen, dass sich die große Mehrzahl der Unternehmen fair und rechtstreu verhält! 300.000 Beanstandungsfälle in 100 Jahren sind nicht mal halb so viel, wie Werbung und Kaufkontakte an einem einzigen Tag in Deutschland geschehen.“ Aber gerade weil die Mehrheit sich an Recht und Gesetz hält und auch der Verbraucher sich auf die Lauterkeit der Wirtschaft verlassen können muss, ist der Einsatz gegen einzelne Rechtsverletzer und schwarze Schafe in jeder Branche so wichtig. „Ohne Regeln funktioniert kein freier Wettbewerb“, ist Münker sicher, „und ohne Schiedsrichter geht es auch nicht“.
Dabei ist die Objektivität bis heute Garant für die Anerkennung der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft: Seit jeher werden auch eigene Mitglieder des Verbandes in die Schranken gewiesen, notfalls auch vor Gericht verklagt. „Nur durch dieses Selbstverständnis unserer Mitglieder ist die Selbstkontrolle wirksam und glaubwürdig“, betont Münker den ehernen Grundsatz der Neutralität der Zentrale.
Zu den Sündern gehören große, namhafte Unternehmen ebenso wie kleine und mittelständische Gewerbetreibende. Prominente Fälle der letzten Jahre waren etwa der in den 80er Jahren geführte Rechtsstreit wegen des damals berühmten „Cola-Tests“ im Fernsehen oder der jahrelange Streit mit der Firma Benetton über die schockierenden Werbemotive aus den 90er Jahren. Die Auseinandersetzungen um das Regenwaldprojekt der Krombacher Brauerei waren ebenso Gegenstand kontroverser Debatten. Wegen Irreführung wurde seinerzeit die Praktiker-Kampagne „20 % auf alles – außer Tiernahrung“ auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin vom Bundesgerichtshof verurteilt. Im Streit um die „lebenslange Garantie“ von OPEL verzichtete das Unternehmen Ende 2011 auf die Kampagne und auf die Fortsetzung des Rechtsstreits mit der Zentrale.
Nicht alle Fälle gewinnt die Zentrale. Ihre Aufgabe ist es, gerade auch die ungeklärten Rechtsfragen zu neuen Werbemethoden vor Gericht zu tragen, um eine endgültige Klärung für die Werbewirtschaft zu erhalten. „Da gehört es zwangsläufig dazu, Prozesse zu verlieren“, betont Münker, „wir räumen auf diese Weise entweder Wege frei für neue Werbeformen oder setzen Grenzen mithilfe der Rechtsprechung. Beides gilt dann aber für alle Gewerbetreibenden und schafft so Rechtssicherheit.“
Mit weit über 400 Verfahren bis zum Bundesgerichtshof ist die Zentrale „Motor der Rechtsentwicklung“ im Wettbewerb. Aktuell liegen dort z. B. die Verfahren gegen Ehrmann, Neumarkter Lammsbräu, Vitalsana (Kooperationsapotheke von Schlecker) und BKK Mobil Oil. Hierbei geht es um die Klärung der Fragen, ob die Werbung für den Monsterbacke Früchtequark für Kinder mit „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ irreführend ist, ob die Bezeichnung „Bio“ für ein Mineralwasser irreführend ist, ob eine niederländische Apotheke wesentliche pharmazeutische Teiltätigkeiten wie etwa Beratung ohne die entsprechende Apothekenbetriebserlaubnis in Deutschland erbringen darf und ob Krankenkassen als Unternehmer im Sinne des UWG anzusehen sind.
Nach 100 Jahren Tätigkeit ziehen die Wettbewerbshüter eine positive Bilanz: In den allermeisten Fällen ist es immer wieder gelungen, Wettbewerbsverletzungen schnell und effizient abzustellen. Dazu war in nur 10 bis 20 % aller Fälle die Anrufung der Gerichte notwendig. In der Regel können Streitfälle außergerichtlich bereinigt werden. „Wir führen insoweit schon eine staatsentlastende Tätigkeit aus“, ist Münker überzeugt. Die Selbstkontrolle ist in seinen Augen auch deshalb so wirksam, weil die Konkurrenz der beste Kontrolleur ist. „Die Wettbewerber kennen den Markt, die Produkte der Konkurrenz und die Preise am besten und sie haben mit den Verbrauchern gemeinsam das größte Interesse daran, dass diese nicht mit irreführenden Angeboten oder Preismogeleien weggeschnappt werden.“, erklärt der Chef der Wettbewerbszentrale.
Dass der Wettbewerb in Zukunft friedlicher sein wird und unlautere Praktiken der Vergangenheit angehören, glauben die Wettbewerbshüter nicht: „Wo es Wettbewerb gibt, entstehen immer auch Wettbewerbskonflikte“ lautet ihre Prognose. Und auch weitere ungeklärte Rechtsfragen sind vorprogrammiert angesichts der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung einerseits und der Gesetzgebung in der Europäischen Union andererseits.
Internet, Social Media, neue Distributionsstrukturen im Gesundheitswesen (Apotheken, Ärzte, Krankenkassen), eine Inflation von Gütesiegeln, selbst vergebenen Zertifikaten und Auszeichnungen, aber auch Preistransparenz in den Versorgungssektoren Telekommunikation und Energie sowie die Werbeversprechen auf den Finanzmärkten (Altersvorsorge und Geldanlage) werden die Wettbewerbszentrale weiter beschäftigen. Und auch das Thema Nachhaltigkeit hat massive, den Wettbewerb und den Verbraucher beeinflussende Wirkung und damit Streitpotenzial.
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.
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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
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Anhang zur Pressemitteilung: Übersicht zu Einzelfällen „Aus dem Jahresbericht 2011“ >>
Jahresbericht 2011 >>
Jahresberichte der Wettbewerbszentrale >>
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