Nationales Wettbewerbsrecht
Überblick
Das deutsche Lauterkeitsrecht findet sich seit 1909 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es hat seitdem einige Änderungen erfahren, beispielsweise durch die Aufnahme des Sonderveranstaltungsrechts, die Ergänzung durch Zugabeverordnung und Rabattgesetz oder die Einführung spezieller Regelungen zu Herstellerwerbung und Kaufscheinhandel.
Mit der UWG-Reform, die zum 8. Juli 2004 in Kraft getreten ist, wurde das Wettbewerbsrecht deutlich liberalisiert. Bereits im Jahre 2001 waren das Rabattgesetz und die Zugabenverordnung weggefallen. Mit der UWG-Reform wurden nunmehr auch die handelsbezogenen Vorschriften des Sonderveranstaltungsrechts, des Räumungsverkaufs und des Insolvenzwarenverkaufs ersatzlos gestrichen. Durch die am 30.12.2008 in Kraft getretene UWG-Novelle wurde die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) umgesetzt und u. a. eine eigenständige Vorschrift zur „Irreführung durch Unterlassen“ und eine „Schwarze Liste“ eingeführt.
Ergänzt wird das UWG durch Nebengesetze, die insgesamt eine im Wesentlichen marktverhaltensregelnde Funktion haben, wie die Preisangabenverordnung oder das Ladenschlussgesetz, und Nebengesetze, die neben anderen Bestimmungen auch wettbewerbsrechtliche Vorschriften enthalten, wie das Heilmittelwerbegesetz oder das Telemediengesetz.
Mit der UWG-Reform, die zum 8. Juli 2004 in Kraft getreten ist, wurde das Wettbewerbsrecht deutlich liberalisiert. Bereits im Jahre 2001 waren das Rabattgesetz und die Zugabenverordnung weggefallen. Mit der UWG-Reform wurden nunmehr auch die handelsbezogenen Vorschriften des Sonderveranstaltungsrechts, des Räumungsverkaufs und des Insolvenzwarenverkaufs ersatzlos gestrichen. Durch die am 30.12.2008 in Kraft getretene UWG-Novelle wurde die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) umgesetzt und u. a. eine eigenständige Vorschrift zur „Irreführung durch Unterlassen“ und eine „Schwarze Liste“ eingeführt.
Ergänzt wird das UWG durch Nebengesetze, die insgesamt eine im Wesentlichen marktverhaltensregelnde Funktion haben, wie die Preisangabenverordnung oder das Ladenschlussgesetz, und Nebengesetze, die neben anderen Bestimmungen auch wettbewerbsrechtliche Vorschriften enthalten, wie das Heilmittelwerbegesetz oder das Telemediengesetz.

