Pressemitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale. Ältere Pressemitteilungen können über die
Expertensuche leicht recherchiert werden.
BAD HOMBURG - Über 13.000 Beschwerden und Anfragen über unlauteren Wettbewerb hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr bearbeitet. Dabei schieben sich die Fälle der Irreführung und der mangelnden Information der Verbraucher deutlich in den Vordergrund: Während die Anzahl der Beschwerden über belästigende Werbung, vergleichende Werbung, Behinderung und sonstige Verstöße gegen Marktverhaltensregelungen zurückgegangen ist, ist sie im Bereich der Irreführung und Verletzung von Informations- und Kennzeichnungspflichten um etwa 4,5 % auf
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Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Anlass unserer Jahrestagung möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch am Dienstag, den 14. Mai 2013 nach Bad Homburg einladen. Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten.
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Berlin/Dreilinden – Der ADAC, die Wettbewerbszentrale, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe sowie AutoScout24 und mobile.de haben den seit 2008 existierenden gemeinsamen Kodex für den Fahrzeughandel im Internet überarbeitet. Mit den hier festgelegten Verhaltensregeln für die Internet-Fahrzeugbörsen und ihre Händler setzen sich die Initiatoren für einen sichereren und qualitativ hochwertigen Online-Fahrzeughandel ein. Seriöse Händler werden so in ihrem fairen Wettbewerbsverhalten gestärkt und Verbraucher geschützt.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Jahrespressegespräch
am Dienstag, den 14.05.2013, um 10.30 Uhr
im Steigenberger Hotel Bad Homburg, Salon (1)
Kaiser-Friedrich-Promenade 69 - 75, 61348 Bad Homburg
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Mit Urteil vom 20.02.2013, Az. 3/08 O 197/12 (nicht rechtskräftig), hat das Landgericht Frankfurt am Main auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Deutsche Telekom Medien GmbH untersagt, in den eigenen Internetseiten unter www.dasoertliche.de sowie www.gelbeseiten.de einen Button mit der Bezeichnung „online buchen“ bzw. „Hotelbuchung“ bereitzuhalten, der auf die Buchungsmaschine des Hotelbuchungsportals HRS verlinkt ist. Auf den genannten Internetseiten kann der Nutzer über Eingabefelder unter anderem nach Hotels recherchieren und sich diese anzeigen lassen.
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Mit Urteil vom 19.02.2013 (Az. I – 20 U 55/12 – nicht rechtskräftig) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Dentalhandelsgesellschaft die nicht an Fachkreise gerichtete Werbung für ihre Zahnersatzprodukte mit einer Verlinkung mit Kundenbewertungen zu den Zahnersatzprodukten des Unternehmens auf dem Bewertungsportal eKomi verboten, wenn dort nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden.
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Die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, versandte über einen Zeitraum von über zwei Jahren täuschende Angebotsformulare für Eintragungen in einer Gewerbedatenbank.
Auf Antrag des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e.V. wurde das Versenden derartiger Formulare durch das Landgericht Düsseldorf untersagt (Urteil vom 15.04.2011, 38 O 148/10).
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Das Landgericht Braunschweig hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit rechtskräftigem Urteil vom 18.10.2012, Az. 22 O 66/12, einem Automobilhersteller verboten, Werbung per E-Mail gegenüber solchen Adressaten zu betreiben, die eine vorherige ausdrückliche Einwilligung für die Werbung per E-Mail nicht erteilt oder einer solchen Werbung widersprochen haben.
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Mit Urteil vom 21.12.2012 (Az. 38 O 37/12 – nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des DSW der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH untersagt, im Nachgang zur Versendung von Angebotsformularen die Adressaten, die die Formulare unterzeichnet hatten, mit Folgeschreiben wie „Rechnung“, „Mahnung“ oder „Inkasso“ zur Zahlung aufzufordern.
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Mit Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 104/12 (Revision zugelassen) hat das OLG Köln einem Anbieter von Flusskreuzfahrten die Verwendung einer Vorauszahlungsklausel in den dortigen Reisebedingungen untersagt. In dieser Klausel hatte das Unternehmen festgelegt, dass der Reisende die Restzahlung auf den Reisepreis, die nach Anrechnung der bei Vertragsschluss zu leistenden Anzahlung 80 % betrug, 90 Tage vor Reisebeginn zu zahlen hatte. Die Wettbewerbszentrale hatte diesen sehr frühen Fälligkeitstermin als unangemessene Benachteiligung des vorleistungspflichtigen Kunden
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