Fairness im Wettbewerb

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb.
Auf dieser Webseite finden Sie umfassende Informationen über unsere
Institution,
Presseinformationen, aktuelle
Nachrichten zum Wettbewerbsrecht und die in speziellen Dezernaten behandelten
Branchen. Daneben informieren wir über die
rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale sowie das umfangreiche Informationsangebot in Form von
Veranstaltungen und
Publikationen.
Aktuelles
BAD HOMBURG - Über 13.000 Beschwerden und Anfragen über unlauteren Wettbewerb hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr bearbeitet. Dabei schieben sich die Fälle der Irreführung und der mangelnden Information der Verbraucher deutlich in den Vordergrund: Während die Anzahl der Beschwerden über belästigende Werbung, vergleichende Werbung, Behinderung und sonstige Verstöße gegen Marktverhaltensregelungen zurückgegangen ist, ist sie im Bereich der Irreführung und Verletzung von Informations- und Kennzeichnungspflichten um etwa 4,5 % auf
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Das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 19.02.2013, Az. 12 O 172/12, auf Klage der Wettbewerbszentrale einen Anbieter von Druckerpatronen und Handyzubehör wegen irreführender Werbung für den Verkauf einer Kaffeepadmaschine, die als „Senseo Edelstahl Kaffeemaschine“ bezeichnet wurde, zur Unterlassung verurteilt. Tatsächlich wurde keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo verkauft.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Anlass unserer Jahrestagung möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch am Dienstag, den 14. Mai 2013 nach Bad Homburg einladen. Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten.
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Berlin/Dreilinden – Der ADAC, die Wettbewerbszentrale, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe sowie AutoScout24 und mobile.de haben den seit 2008 existierenden gemeinsamen Kodex für den Fahrzeughandel im Internet überarbeitet. Mit den hier festgelegten Verhaltensregeln für die Internet-Fahrzeugbörsen und ihre Händler setzen sich die Initiatoren für einen sichereren und qualitativ hochwertigen Online-Fahrzeughandel ein. Seriöse Händler werden so in ihrem fairen Wettbewerbsverhalten gestärkt und Verbraucher geschützt.
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Die nach Erlass der Entscheidungen des LG Düsseldorf (Urteil vom 15.4.2011, 38 O 148/10), des OLG Düsseldorf (Urteil vom 14.2.2012, I-20 U 100/1) sowie des BGH (Beschluss vom 6.2.2013, I ZR 70/12) weiterhin versendeten Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität zum Anlass genommen, die Verhängung eines Ordnungsgeldes zu beantragen.
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