Lebensmittel
Pressemitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale. Ältere Pressemitteilungen können über die
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein so genanntes Near-Water-Produkt neben Mineralwasser und Mangosaft auch Orangenblüten-Essenz enthalten müssen, wenn auf dem Etikett neben einer Mangofrucht auch Orangenblüten abgebildet sind (Urteil vom 14.03.2012, Az. 6 U 12/11). Die Wettbewerbszentrale hatte die Gestaltung dieses Erfrischungsgetränks beanstandet, weil nach ihrer Auffassung durch die Darstellung der Orangenblüte nebst der Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“ auf dem Etikett bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck entstehe, dass Orangenblüten oder Bestandteile davon auch als Inhaltsstoffe in dem Getränk enthalten seien. Tatsächlich enthielt es nur Aromen.
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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einem bekannten Milchproduktehersteller verboten, weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu werben (Urteil vom 03.02.2011, Az. 2 U 61/10). Die Wettbewerbszentrale hat die Werbeaussage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark als Irreführung des Verbrauchers beanstandet, weil sie nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert:
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Die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Donnerstag, den 18.06.2008, um 10.30 Uhr, in ihren Räumlichkeiten in Bad Homburg, Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg v. d. H. Geplante Themen des Pressegesprächs sind:
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Die Kaffeeprodukte „Eduscho Gala Mild & Elegant", „Eduscho Gala Vollmundig & Edel", „Tchibo Gran Cafe vollmundig aromatisch" und "Tchibo Herzhaft Mild" müssen in der Zukunft so gekennzeichnet werden, dass auf der Vorderseite sowie auf der Schmalseite der Kaffeepackungen die Angabe „Röstkaffee mit Karamell“ erscheint. Darauf haben sich die Wettbewerbszentrale und Tchibo in einem gerichtlichen Vergleich vor dem Oberlandesgericht Hamburg verständigt (Beschluss vom 31.03.2009, Az. 3 U 171/07).
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„Der Gesundheitsmarkt ist in Bewegung – auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Neue Vertriebsformen werfen neue wettbewerbsrechtliche Fragen auf.“ Dieses Fazit zog Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für das Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen anlässlich des heutigen Pressegesprächs in Bad Homburg.
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Die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Dienstag, den 10.06.2008, um 10.30 Uhr, in ihren Räumlichkeiten in Bad Homburg, Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg v. d. H. Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für den Bereich des Gesundheitswesens, wird erläutern,
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Die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Dienstag, den 10.06.2008, um 10.30 Uhr, in ihren Räumlichkeiten in Bad Homburg, Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg v. d. H. Geplante Themen des Pressegesprächs sind:
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Neue Werberegeln für Lebensmittel werden in den kommenden Jahren den Beratungs- und Informationsbedarf der Unternehmen erhöhen. Im Gesundheitswesen wirkten sich spürbar die Reformen der vergangenen Jahre aus.
Die Wettbewerbszentrale sieht in den neuen Regeln einen weiteren Schritt zur europäischen Harmonisierung im Lebensmittelbereich. „Komplizierte Einzelregelungen, unklare Normen und teilweise fehlende Übergangsfristen erschweren es den Unternehmen, den Überblick zu behalten“, erklärte Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Expertin für den Gesundheits- und Lebensmittelbereich anlässlich des Pressegesprächs „Gesundheit“ in Bad Homburg.
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