Gesundheit
Pressemitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale. Ältere Pressemitteilungen können über die
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein so genanntes Near-Water-Produkt neben Mineralwasser und Mangosaft auch Orangenblüten-Essenz enthalten müssen, wenn auf dem Etikett neben einer Mangofrucht auch Orangenblüten abgebildet sind (Urteil vom 14.03.2012, Az. 6 U 12/11). Die Wettbewerbszentrale hatte die Gestaltung dieses Erfrischungsgetränks beanstandet, weil nach ihrer Auffassung durch die Darstellung der Orangenblüte nebst der Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“ auf dem Etikett bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck entstehe, dass Orangenblüten oder Bestandteile davon auch als Inhaltsstoffe in dem Getränk enthalten seien. Tatsächlich enthielt es nur Aromen.
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Die Wettbewerbszentrale stellt seit Anfang dieses Jahres den Eingang zahlreicher Beschwerden über Verstöße von Ärzten gegen deren jeweilige Gebührenordnungen im Rahmen von Gutscheinaktionen auf der Plattform www.groupon.de und anderen Gutscheinplattformen fest. Im Wege der Abmahnung ist sie in knapp 100 Fällen gegen derartige Wettbewerbsverstöße vorgegangen. Dabei beanstandete sie nicht nur den Verstoß gegen die Gebührenordnungen, sondern z. T. auch die unlautere Befristung der Gutscheine, meist auf 6 oder 12 Monate. Eine derart deutliche Verkürzung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar
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Bundesgerichtshof: Apotheker dürfen Kunden beim Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln Bonustaler oder Gutscheine nur mit geringem Wert gewähren
-5-Euro-Gutschein unzulässig-
Im Einzelhandel ist es üblich, Kunden beim Kauf bestimmter Produkte Prämientaler oder Gutscheine zu schenken. Apotheker stoßen mit diesem Vorhaben auf rechtliche Probleme. Dies liegt an
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Mit Urteil vom 9. Juli 2009, Az. I ZR 13/07, hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Wettbewerbszentrale das Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 21. Dezember 2006 teilweise aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Anlässlich von Arztbesuchen in einer Augenarztpraxis war festgestellt worden, dass der später beklagte Augenarzt mit einem Augenoptikunternehmen kooperierte.
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„Neue Entwicklungen in der Gesundheitsbranche spiegeln sich schnell in der Arbeit der Wettbewerbszentrale wieder – rechtliche Grenzen werden neu ausgelotet.“ Dies stellte Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale heute in Bad Homburg fest. Die Anzahl der dabei verfolgten Beanstandungen bewege sich auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr.
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Die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am Donnerstag, den 18.06.2008, um 10.30 Uhr, in ihren Räumlichkeiten in Bad Homburg, Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg v. d. H. Geplante Themen des Pressegesprächs sind:
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Das Landgericht München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Hausärzteverband erlassen (Entscheidung vom 07.04.2009, Az. 11HK O 6351/09 - nicht rechtskräftig). Gegenstand ist eine vom Bayerischen Hausärzteverband an seine Mitglieder herausgegebene Patienteninformation, mit der nach Auffassung der Wettbewerbszentrale Patienten zum Wechsel in die AOK veranlasst werden sollten. Das Gericht hat nun dem Hausärzteverband untersagt, seinen Mitgliedern eine derartige Patienteninfo zur Verfügung zu stellen.
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Die Wettbewerbszentrale hat gestern Klage beim Landgericht Köln gegen die niederländische Montanus Apotheke in Dinxperlo eingereicht. Dieser Schritt ist die Konsequenz aus der öffentlich bekundeten Absicht der Betreiber mehrerer Apotheken im Raum Burscheid, Leichlingen, Wermelskirchen und Hückeswagen, weiter Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente in Kooperation mit der niederländischen Apotheke gewähren zu wollen,
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Für viel Aufsehen sorgt die Aktion einer Diskothek in Celle: Während einer Diskothekennacht soll eine Schönheitsoperation zur Brustvergrößerung unter 30 Bewerberinnen verlost werden, so die Werbung für die Veranstaltung unter dem Motto „Kämpfe um deinen Traum“. Ärzte kritisieren diese Aktion als verantwortungslos. Die Wettbewerbszentrale hat nun sowohl die Betreiber der Diskothek als auch die vermittelnde Agentur abgemahnt – mit Erfolg.
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Die Wettbewerbszentrale hat gegen den Inhaber einer Versandapotheke Klage auf Unterlassung der Verwendung des Gütesiegels „Sichere Versandapotheke – BVDVA geprüft“ erhoben. Am morgigen Dienstag ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt. Als irreführend hatte die Wettbewerbszentrale die Verwendung des Siegels beanstandet:
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