Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Die Wettbewerbszentrale erhält immer wieder Anfragen und Beschwerden, die sich auf Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Architekten- und Ingenieurverträgen beziehen.
Gegenstand einer aktuellen Beschwerde war ein Vertrag zwischen einer Bauträgergesellschaft und einem Architekten, in dem sich unter dem Punkt „Vergütung“ folgende Regelung befand:
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Fitnessstudio-Verträge sind nicht selten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei geht es regelmäßig um Fragen, ob Klauseln und Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anlass zu rechtlicher Beanstandung geben. Streitpunkte sind dabei u. a. die Frage, welche Vertragslaufzeit in den AGB formularmäßig festgelegt werden darf und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neueren Entscheidung für Klarstellungen in diesen Bereichen gesorgt
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Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12, entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, die gegenüber Verbrauchern bei offensichtlichen Mängeln eine Rügefrist von zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes vorsieht. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Verwendung einer solchen Klausel gegen § 475 Abs. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift des Verbrauchsgüterkaufs darf die Verjährungsfrist bei Neuwaren ab Übergabe der Ware nicht unter zwei Jahre abgekürzt werden.
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Der Wettbewerbszentrale wurde eine Beschwerde übersandt, wonach eine Detektei mit dem Hinweis geworben hat:
„Als seriöse Detektei und kompetente Detektive sind wir Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter“.
Der in der Werbung genannte Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist ein selbständiger, parteipolitisch unabhängiger Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und der übrigen, im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung tätigen Mitarbeiter des Bundes und der Länder.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10) eine Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für unwirksam erklärt. Nach der Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Darlehensverträge ließ sich die Bank beim Abschluss von Darlehensverträgen die Bezahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos versprechen.
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Die Wettbewerbszentrale hatte ein Telekommunikationsunternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen, welches in einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine vorformulierte Einwilligungserklärung für die Übermittlung von Werbung per Post, E-Mail, Fax und die Ansprache per Telefon vorsah.
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In einem aktuellen Urteil (Az. XI ZR 3/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Klausel in einem Bausparvertrag, nach der der Kunde in jedem Fall 1% der Bausparsumme an die Bank zu zahlen hat, wirksam ist. Konkret sieht die Klausel vor, dass nach Abschluss des Bausparvertrages 1% der Bausparsumme als Abschlussgebühr fällig wird
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Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 21.05.2010, Az. 10 U 60/08 ein Urteil des Landgerichts Stendal vom 28.11.2008 bestätigt, wonach Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, die die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 5 Jahren nach § 438 Abs. 1 Ziff. 2b BGB bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, auf 6 Monate bzw. 2 Jahre verkürzen.
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Zu diesem Ergebnis kommt der europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil. Allerdings müssen die Käufer der Schlüsselwörter in ihrer Werbeanzeige darauf achten, dass die Internetnutzer leicht erkennen können, von wem die Waren angeboten werden, damit es zu keiner Herkunftstäuschung kommt (Urteil v. 23.03.2010 in den Rechtssachen C-236/08 bis C-238/08).
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In einer aktuellen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über drei Klauseln zum Widerrufs- und Rückgaberecht eines Internethändlers zu entscheiden (Urteil vom 9.12.2009, Az. VIII ZR 219/08).
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