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Geschäftsordnung

GESCHÄFTSORDNUNG DES FÖRDERKREISES FÜR INTERNATIONALES WETTBEWERBSRECHT DER ZENTRALE ZUR BEKÄMPFUNG UNLAUTEREN WETTBEWERBS E.V. FRANKFURT AM MAIN

§ 1 Aufgaben

(1) Der Förderkreis für Internationales Wettbewerbsrecht der Wettbewerbszentrale hat die Aufgabe, als deutsche Landesgruppe der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht die internationale Zusammenarbeit zur Förderung des Leistungswettbewerbs in der Wirt-schaft zu pflegen.

(2) Zu diesem Zweck will der Förderkreis zur Erforschung des internationalen Wettbe-werbsrechts beitragen, die Kenntnis ausländischen Wettbewerbsrechts in Deutschland verbreiten und versuchen, im Ausland Verständnis für die Grundsätze des deutschen Wettbewerbsrechts zu wecken und zugleich die Auffassung der deutschen Wirtschaft zu wettbewerbsrechtlichen Fragen zu vertreten.

(3) Der Förderkreis will ferner seinen Mitgliedern in Fragen des ausländischen Wettbe-werbsrechts beratend zur Verfügung stehen und sie erforderlichenfalls gegen unlau-teren Wettbewerb ausländischer Mitbewerber schützen.

(4) In Zusammenarbeit mit den zuständigen in- und ausländischen Organisationen will die Landesgruppe sich für die Vereinheitlichung und Schaffung eines auf Leistungswettbe-werb beruhenden internationalen Wettbewerbsrechts einsetzen.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Dem Förderkreis können alle Mitglieder der Wettbewerbszentrale beitreten. Darüber hinaus können auch Mitglieder in den Förderkreis aufgenommen werden, die nicht Mitglied der Wettbewerbszentrale sind; über ihre Aufnahme entscheidet das Präsidium der Wettbewerbszentrale.

(2) Mit dem Beitritt erkennen die Mitglieder des Förderkreises die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung an.

§ 3 Mitgliederversammlung

(1) Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter, beruft die Versamm-lung des Förderkreises nach Bedarf, mindestens aber einmal in jedem Kalenderjahr, ein, ferner wenn ein Viertel der Mitglieder die Einberufung unter Angabe der Gründe ver¬langen.

(2) Die Einladung muss schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der Versammlung erfolgen.

(3) Der Förderkreis beschließt über das Arbeitsprogramm. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder.

(4) Die Beschlüsse sind mit einer vom Vorsitzenden zu unterzeichnenden Niederschrift festzuhalten.

§ 4 Beiträge

(1) Die Mitglieder des Förderkreises verpflichten sich, für jedes Geschäftsjahr die von der Mitgliederversammlung des Förderkreises beschlossenen Jahresbeiträge an die Wett-bewerbszentrale zu zahlen, die diese getrennt zu verwalten hat.

(2) Das Präsidium der Wettbewerbszentrale kann in Ausnahmefällen den Beitragssatz ermäßigen.

§ 5 Vorstand

(1) Der Arbeitskreis wird durch einen Vorstand vertreten, dem der Präsident der Wett-bewerbszentrale und bis zu vier weitere Mitglieder angehören. Die weiteren Mitglieder werden unter Berücksichtigung von Vorschlägen des Förderkreises durch das Präsi-dium der Wettbewerbszentrale berufen. Vorsitzender des Vorstandes ist der Präsident der Wettbewerbszentrale. Alle Mitglieder des Vorstandes können jedoch einstimmig ein anderes Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes berufen.

(2) Die Amtszeit des Vorstandes entspricht der Amtszeit des Präsidiums bei der Wett-bewerbszentrale.

(3) Nach Maßgabe der Richtlinien und Beschlüsse des Förderkreises verfügt der Vorstand über die dem Förderkreis zur Verfügung stehenden Mittel und legt ihm Rechenschaft ab.

§ 6 Geschäftsführung

(1) Der Vorstand bedient sich zur Durchführung der von ihm oder dem Förderkreis be-schlossenen Maßnahmen der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.

(2) Er kann weitere Personen mit besonderen Aufgaben betrauen.

§ 7 Austritt

Ein Mitglied kann mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres aus-treten.

§ 8 Auflösung des Förderkreises

Zur Auflösung des Förderkreises bedarf es einer Beschlussfassung der Mitgliederver-sammlung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt am Main. Hierfür ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden oder vertretenen Mitglieder der Wettbewerbszentrale erforderlich.



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Kontakt

RAin Jennifer Beal Geschäftsführung Förderkreis für Internat. Wettbewerbsrecht-FIW
c/o Wettbewerbszentrale, Büro Berlin Danckelmannstraße 9 14059 Berlin
Telefon: 030 - 3265656
Telefax: 030 - 3265655 E-Mail